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   LG München I, 28.02.2018 - 27 O 11716/17   

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LG München I, 28.02.2018 - 27 O 11716/17 (https://dejure.org/2018,55318)
LG München I, Entscheidung vom 28.02.2018 - 27 O 11716/17 (https://dejure.org/2018,55318)
LG München I, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 27 O 11716/17 (https://dejure.org/2018,55318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Streit über Rückzahlungsansprüche im Rahmen eines Kreditkartenvertrags

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Rückzahlung von Verlusten beim Online-Glücksspiel

Besprechungen u.ä.

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Im Spannungsverhältnis zwischen dem Recht des Zahlungsverkehrs und dem Glücksspielrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.2002 - XI ZR 420/01

    Unwiderruflichkeit einer Kreditkartenzahlung

    Auszug aus LG München I, 28.02.2018 - 27 O 11716/17
    Eine solche rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme liegt nur dann vor, wenn offensichtlich und liquide beweisbar ist, dass den Vertragsunternehmen eine Forderung aus dem Valutaverhältnis gegen den Beklagten nicht zusteht (BGH XI ZR 420/01).

    Einwendungen aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis zwischen Kartennutzer und dem Vertragsunternehmen kann der Kartennutzer dem Kreditkartenunternehmen im Rahmen des Zahlungsdienstvertrags grundsätzlich nicht entgegenhalten (BGH, XI ZR 420/01).

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus LG München I, 28.02.2018 - 27 O 11716/17
    Irgendwie geartete Schutzpflichten gegenüber Kunden bestehen demnach erst dann, wenn die Bank ohne nähere Prüfung im Rahmen der normalen Bearbeitung eines Zahlungsverkehrsvorgangs aufgrund einer auf massiven Verdachtsmomenten beruhenden objektiven Evidenz Verdacht schöpfen muss (BGH, XI ZR 56/07).
  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11

    Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming

    Auszug aus LG München I, 28.02.2018 - 27 O 11716/17
    Es ist allerdings nicht Aufgabe des Kreditunternehmens die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen BGH XI ZR 96/11).
  • BGH, 23.10.2014 - IX ZR 290/13

    Insolvenzanfechtung: Deckungsanfechtung von Kreditkartenzahlungen

    Auszug aus LG München I, 28.02.2018 - 27 O 11716/17
    Dieser ist als Zahlungsdiensterahmenvertrag im Sinne des § 675 f I BGB zu qualifizieren (BGH IX ZR 290/13).
  • LG Ulm, 16.12.2019 - 4 O 202/18

    Glücksspielstaatsvertrag: PayPal zur Rückzahlung verurteilt

    (LG München Urt. 28.2.2018, Az. 27 O 11716/17 (rechtskr.), juris Rn. 25).
  • OLG München, 06.02.2019 - 19 U 793/18

    Aufwendungsersatz eines Kreditkartenunternehmens bei unerlaubtem Glücksspiel

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Schlussurteil des Landgerichts München I vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
  • LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 8 O 398/18

    Online-Zocker verklagt seine Kreditkarte

    Ebenso wenig sei erkennbar, ob jedes einzelne vom Beklagten wahrgenommene Spiel tatsächlich unerlaubtes Glücksspiel darstellt (LG München I, Urteil vom 28. Februar 2018 - 27 O 11716/17 -, Rn. 30 - 32, juris; bestätigt durch OLG München Verfügung vom 06. Februar 2019 - 19 U 793/18.

    Es könnte vielmehr ein bösgläubiger Teilnehmer am Glücksspiel, der sich letztendlich nach § 285 StGB strafbar macht, gutgläubige Zahlungsinstitute für rechtswidrige Aktivitäten einspannen" (LG München I, Urteil vom 28. Februar 2018 - 27 O 11716/17 -, Rn. 27, juris).

  • AG Neuss, 30.11.2020 - 86 C 155/20

    Payment-Anbieter hat keinen Zahlungsanspruch gegen Glücksspiel-Kunden

    Das Gericht schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Amtsgerichts Neuss aus dem Urteil vom 18.11.2020 mit dem Aktenzeichen 79 C 32/20 (in welchem die hiesigen Prozessbevollmächtigten gleichermaßen beteiligt sind und denen damit das dortige Urteil vom 18.11.2020 bekannt ist) und der darin Bezug genommenen Rechtsprechung des Landgerichts Ulm an (LG Ulm, Urteil vom 16.12.2019, 4 O 202/18; gegen LG München, Urteil vom 28.2.2018, 27 O 11716/17 - jeweils zitiert nach juris), wenn es ausführt:.
  • LG Hamburg, 03.01.2020 - 330 O 111/19

    Erstattungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kreditinstitut im

    Ebenso wenig sei erkennbar, ob jedes einzelne vom Beklagten wahrgenommene Spiel tatsächlich unerlaubtes Glücksspiel darstellt (LG München I, Urteil vom 28.02.2018 - 27 O 11716/17 -, Rn. 30-32, juris; bestätigt durch OLG München, Verfügung vom 06.02.2019 - 19 O 793/18).

    Es könnte vielmehr ein bösgläubiger Teilnehmer am Glücksspiel, der sich letztendlich nach § 285 StGB strafbar macht, gutgläubige Zahlungsinstitute für rechtswidrige Aktivitäten einspannen" (LG München I, Urteil vom 28.02.2018 - 27 O 11716/17 -, Rn. 27, juris).".

  • LG Wuppertal, 30.10.2019 - 3 O 384/18

    Online-Casino-Spieler kann sein Geld nicht von Paypal zurückfordern

    Die Beklagte konnte von einem rechtstreuen Verhalten des Klägers ausgehen und musste nicht mit einem evtl. Verstoß gegen § 285 StGB rechnen (LG München I, Urteil vom 28.02.2018 - 27 O 11716/17).
  • LG Wuppertal, 04.04.2022 - 2 O 218/20

    Onlineglücksspiel, Konditionssperre, Widerruf, Nichtigkeit, Verbraucherverträge,

    Im vorliegenden Fall verhält sich der Kläger, der sich nach § 285 StGB strafbar gemacht hat, ebenso vorwerfbar wie die Beklagte, die durch ihr Angebot den Straftatbestand des § 284 StGB verwirklicht (vgl. BGH, Urteil v. 12.07.1962 - VII ZR 28/61; LG München I, Urteil v. 28.02.2018 - 27 O 11716/17, Rn. 27 nach juris).
  • AG München, 16.11.2021 - 173 C 10459/21

    Glücksspiel mit der Kreditkarte - Kreditkartenrechnung muss auch bei Einsatz in

    Der Aufwendungsersatzanspruch besteht nur, wenn die Karte oder die Daten nicht von einem Dritten missbräuchlich verwendet wurden, also mangels Autorisierung, oder wenn offensichtlich und liquide beweisbar ist, dass den Vertragsunternehmen eine Forderung aus dem Valutaverhältnis gegen den Beklagten nicht zusteht (LG München v. 28.02.2018, 27 O 11716/17).

    Ein Kreditkartenunternehmen ist nicht verpflichtet, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen (LG München v. 28.02.2018, 27 O 11716/17) bzw. von seinem Vertragspartner genutzte Glückssspielangebote mit der "White-List" der deutschen Bundesländer abzugleichen, um eine eventuelle Illegalität zu erkennen (LG München v. 28.02.2018, 27 O 11716/17).

    Die Klägerin konnte von einem rechtstreuen Verhalten des Beklagten ausgehen und musste nicht mit einem evtl. Verstoß gegen § 285 StGB rechnen (LG München v. 28.02.2018, 27 O 11716/17).

  • LG Köln, 17.12.2020 - 22 O 482/19

    Keine Rückforderung gegen PayPal bei Teilnahme eines illegalen Online-Casinos

    Sie konnte von einem rechtstreuen Verhalten des Klägers ausgehen und musste nicht mit einem evtl. Verstoß gegen § 285 StGB rechnen (LG München I, Urt. v. 28.02.2018 - 27 O 11716/17, juris).
  • LG Wuppertal, 29.07.2020 - 3 O 195/19

    Bei illegalem Online-Casino kein Rückerstattungs-Anspruch gegen Payment-Anbieter

    Die Beklagte konnte von einem rechtstreuen Verhalten des Klägers ausgehen und musste nicht mit einem eventuellen Verstoß gegen § 285 StGB rechnen (LG München I, Urteil vom 28.02.2018 - 27 O 11716/17).
  • LG Bonn, 14.02.2020 - 2 O 144/19

    Online - Glücksspiel

  • AG Weiden/Oberpfalz, 21.07.2021 - 2 C 22/21

    Wirksamkeit von Zahlungsanweisungen für ein Online-Glücksspiel

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